- Home
- Katalog
- Verkehrszeichen
- §52 Vorschriftszeichen - Laut StVO in der geltenden Fassung - SEITEN IM AUFBAU
- §52/13d Kurzparkzone mit Text "Parkdauer 90 Minuten"
§52/13d Kurzparkzone mit Text "Parkdauer 90 Minuten"
Wenn Sie einen anderen Text als "Parkdauer 90 Minuten" wünschen, geben Sie bitte den gewünschten Text an. Es wird Ihnen ein Aufpreis von 7,90 netto je benötigter Zeile verrechnet.Beispiel: Parkdauer 60 Minuten
"Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Kurzparkzone an. Wird dieses Zeichen auf der linken Straßenseite angebracht, so bezieht sich die Kurzparkzonenregelung nur auf diese Straßenseite. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel ist die Zeit, während der die Kurzparkzonenregelung gilt, und die zulässige Kurzparkdauer anzugeben. Falls für das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Kurzparkzone auf Grund abgabenrechtlicher Vorschriften eine Gebühr zu entrichten ist, so ist auf diesen Umstand durch das Wort 'gebührenpflichtig', das im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel anzubringen ist, hinzuweisen."