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§52/7a Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Längenangabe
Geben Sie für diesen Artikel die gewünschte Länge an!Beispiel: 10m
"Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist. ... Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängersoder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger die im Zeichen angegebene Länge überschreitet."